Im Feburar 2022 haben die umfassenden Modernisierungsarbeiten in einem unserer Objekte in Schweinfurt begonnen.
Die Wohnhäuser mit 12 Wohnungen – aufgeteilt auf 2 Gebäude - werden umfassend energetisch modernisiert. Die Vorgaben nach KfW 55 werden erfüllt.
In Fünf Wohnungen werden die Bäder, Türen und Fussböden erneuert. Gerne können Sie uns bereits jetzt einen ausgefüllten Wohnungsantrag für die Warteliste zukommen lassen. Die Neuvermietung soll zum Endes des Jahres 2022 erfolgen.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung im Juni 2022 verabschiedete der Aufsichtsratsvorsitzende, Jürgen Schnös, das geschäftsführende Vorstandsmitglied Frau Monika Pöhlmann in den wohlverdienten Ruhestand.
Herr Schnös bedankte sich mit einem kleinen Präsent bei Frau Pöhlmann für die 15 jährige gute und prägende Arbeit bei der Postbaugenossenschaft Schweinfurt.
Wir freuen uns ab sofort Herrn Jochen Seith im Vorstands-Team begrüßen zu dürfen. Herr Seith wird die Tätigkeit nebenberuflich ausführen.
Die Benennung von Herrn Seith in den Vorstand geschah auch im Hinblick auf die bevorstehende Verabschiedung von Frau Pöhlmann in den wohlverdienten Ruhestand.
Zur weiteren Verstärkung konnten wir ab 01.06.2022 Frau Sabrina Köhler als neue Mitarbeiterin begrüssen.
Sommerzeit ist leider auch Wespenzeit.
> Ob das - meist im Rollokasten - vorhandene Nest entfernt werden darf, kann nur ein Fachmann entscheiden. Es droht ein hohes Bußgeld bei eigenmächtiger Entscheidung.
> Es ist bei der zuständigen Naturschutzbehörde (z. B. Stadtverwaltung) in einem schriftlichen Antrag zu begründen, warum das Nest entfernt werden soll (ein Grund könnte eine nachgewiesene Allergie sein).
> Sofern das Nest entfernt werden darf, sollte das am besten ein Profi machen, also z.B. ein Schädlingsbekämpfer oder Imker mit Zusatzausbildung; hierfür fallen Kosten in Höhe von ca. EUR 150,00 an. Die Feuerwehr kommt meist nicht.
Möglicherweise wurden Ihnen bei der letzten Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer abgezogen, obwohl Sie eigentlich einen Freistellungsauftrag hätten erteilen können oder sogar eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes haben?
Daher unser Ratschlag an alle Mitglieder:
- Ist die Höhe des erteilte Freistellungsauftrags noch ausreichend?
- Habe ich überhaupt der Postbaugenossenschaft Schweinfurt eG einen Freistellungsauftrag für Dividende erteilt?
- Kann ich vielleicht sogar aufgrund meiner sehr geringen Einkünfte beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und diese dann der Postbaugenossenschaft Schweinfurt eG vorlegen?
Wir beraten Sie gerne.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist der Zutritt zum Büro nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit FFP 2-Maske möglich.
Telefonisch und per Mail sind wir zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar.
In Notfällen können Mieter ausserhalb der Geschäftszeiten den Bereitschaftsdienst des Vorstandes unter der im Aushang angegebenen Telefonnummer erreichen.
Wir danken für Ihr Verständnis - bleiben Sie gesund.